ACP Webinar: 04. Juni 2024
Das NIS2-Mindestmaß steht fest!
Status, Maßnahmen und Handlungsempfehlung
Das Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes lässt auf sich warten, doch die NIS2 Richtline der EU ist längst bekannt und bildet das Mindestmaß an Anforderungen, die ab dem 18. Oktober 2024 erfüllt werden MÜSSEN.
Wir haben die wichtigsten Fakten und Maßnahmen für Sie zusammengefasst.
Was Sie jetzt tun können, um sich bis Oktober 2024 bestmöglich aufzustellen!
Bis zum 17. Oktober 2024 muss die europaweite NIS2-Richtlinie in Deutschland in gültiges Recht umgesetzt werden. Nach der Umsetzung unterliegen Unternehmen in Deutschland allen Anforderungen, welche die Richtlinie mit sich bringt. Im Falle eines Verstoßes sind Unternehmen in vollem Umfang haftbar und es drohen hohe Bußgelder. Daher ist es ratsam und sinnvoll sich bereits jetzt schon mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Die NIS2 Richtlinie der EU bildet das Mindestmaß an Anforderungen und liefert hierbei einen Rahmen, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen erforderlich sind, um die NIS2-Konformität zu gewährleisten, als auch die Widerstandsfähigkeit der Unternehmen gegen Cyberangriffe zu verbessern.
Unser ACP NIS2-Experte zeigt Ihnen in einem informativen Kurzformat, welche Maßnahmen Sie jetzt ergreifen sollten.
Gehen Sie den jetzt den ersten Schritt in Richtung NIS2-Konformität!
Webinar
04. Juni 2024 | 10 bis 11 Uhr
Stefan Weber gibt ein Interview zum NIS2- Umsetzungsgesetz,
zeigt notwendige Maßnahmen auf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen:
Was wird konkret gefordert?
Was müssen Sie jetzt tun und worauf legen Sie Priorität?
So sieht die Praxis aus: Kommen Sie in die Umsetzung!
Reichen Sie uns die Fragen ein, die Ihnen unter den Nägeln brennen.
Füllen Sie hierzu einfach das entsprechende Freitextfeld bei der Anmeldung aus. Wir sprechen darüber.