Die NIS2-Richtlinie entspannt umsetzen

NIS2  ist die neue EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit und macht den Aufbau eines robusten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) erforderlich.

 

NIS2 - Ihre Sicherheit im Fokus

Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit in der Europäischen Union dar. Nach der Bundestagswahl und den damit verbundenen politischen Veränderungen ist es für Unternehmen entscheidend, sich über die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu informieren und entsprechend vorzubereiten.

Aktueller Stand und weitere Schritte

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl konnte das parlamentarische Verfahren zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) nicht abgeschlossen werden. Dennoch bleibt die Umsetzung der NIS2-Richtlinie vordringlich. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) führt die Feder bei der Umsetzung, wobei die Mindestharmonisierung im Vordergrund steht.

Wie NIS2 ready sind Sie wirklich? Machen Sie den Test!

Um Sie bestmöglich für die bevorstehende NIS2-Richtlinie vorzubereiten haben wir einen Check erstellt, mit dem Sie in nur wenigen Minuten herausfinden, wie gut Sie für die NIS2 Anforderungen gewappnet sind und wo noch Optimierungspotentiale aufzufinden sind.

 

NIS2-Icon
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Ist Ihre IT NIS2-konform?

In unserer Checkliste können Sie Ihren IT-Sicherheitsstatus prüfen:

  • Sind Sie von der Richtlinie betroffen?
  • Betrifft es Ihre Kunden und Lieferanten?
  • Welche Anforderungen an NIS2 müssen Sie erfüllen?
  • Welche Risikomaßnahmen müssen Sie treffen?
  • Wie prüfen Sie Ihren Status Quo?
  • Wie kann ACP Ihnen beim Implementieren eines ISMS (Informationssicherheits-Managementsystems) helfen?

Sind Sie von der NIS2 Richtlinie betroffen?


Mit unserer Checkliste zur NIS2 Compliance sind Sie bestens vorbereitet. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Regelungen auf und Sie stellen Ihr Unternehmen auf den Prüfstand um sich bestmöglich gegen Cyberbedrohungen aufzustellen.

NIS2 kurz zusammengefasst

Strengere Anforderungen an Cybersicherheit und Risikomanagement ein

Gemäß Artikel 21 der NIS2 sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass wesentliche und wichtige Entitäten für den Umgang mit Risiken robuste Systeme, Strategien und bewährte Verfahren einführen, die eine Vielzahl von Cybersicherheitsmaßnahmen und -disziplinen abdecken, darunter:

 
massnahmen cyber security nis2

 

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten sich proaktiv auf die Anforderungen der NIS2-Richtlinie vorbereiten. Dazu gehören:

  • Benennung verantwortlicher Personen: Mindestens zwei Personen sollten für die Koordination der IT-Sicherheit im Unternehmen verantwortlich sein.
  • Durchführung einer Risikoanalyse: Eine umfassende Bestandsaufnahme der IT-Sicherheit und die Identifizierung potenzieller Risiken sind essenziell.
  • Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen: Unternehmen müssen angemessene, wirksame und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung implementieren und regelmäßig überprüfen.
  • Vorbereitung auf Meldepflichten: Die Einrichtung einer Kontaktstelle zur Erfüllung der Meldepflichten ist empfehlenswert.
Cyber Security ist Trumpf

Die Vorteile der NIS-2 Umsetzung für Ihr Business

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um NIS2. Gerne können Sie sich aber auch gleich direkt mit uns in Verbindung setzen.

Bis wann muss die NIS2-Richtlinie umgesetzt werden?

Die NIS2-Richtlinie sollte bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl konnte das parlamentarische Verfahren zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) jedoch nicht abgeschlossen werden. Es wird erwartet, dass die Umsetzung in Deutschland im Frühjahr abgeschlossen sein wird.

Welche Unternehmen betrifft NIS2?

Die NIS2-Richtlinie betrifft Unternehmen mit mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz sowie mehr als 50 Mitarbeitern aus sogenannten kritischen Industrien sowie Industrien mit erhöhter Kritikalität. Dazu gehören u.a. Unternehmen in den Sektoren Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, Cloud-Dienste aber auch Online-Marktplätze.

Was muss ich in meinem Unternehmen konkret tun?

Unternehmen müssen sich auf neue Anforderungen vorbereiten, darunter die Benennung verantwortlicher Personen, Durchführung von Risikoanalysen, Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen und Einrichtung einer Kontaktstelle für die Kommunikation mit dem BSI. Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle und die Sicherstellung der Geschäftskontinuität sind ebenfalls entscheidend. Das BSI bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie?

Bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie können Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Die genauen Strafen können je nach nationaler Umsetzung der Richtlinie variieren. Unternehmen sollten die Anforderungen der NIS2-Richtlinie ernst nehmen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Wie sind die Meldepflichten und Fristen?

  • Die Erstmeldung erheblicher Sicherheitsvorfälle muss innerhalb von 24 Stunden passieren
  • Folgemeldungen innerhalb von 72 Stunden
  • Die Abschlussmeldung innerhalb 30 Tage

Wo ist der Unterschied zwischen DORA und NIS2?

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) regelt die digitale Resilienz im Finanzsektor und hat Vorrang vor der NIS2-Richtlinie. DORA setzt spezifische Regeln für Finanzunternehmen und stärkt den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken.

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